Bei Ausbildungsbeginn müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 für Berufspiloten und Klasse 2 für Privatpiloten (Anschriftenliste der möglichen Ärzte erhalten Sie auf Wunsch von uns)
Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
1 Passbild
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0, Behördenführungszeugnis)
Grundsätzlich bietet unsere Flugschule jedem Schüler das auf ihn persönlich zugeschnittene Ausbildungskonzept an. Die Möglichkeiten hierfür sind unterschiedlich und werden mit jedem individuell abgestimmt und besprochen. Da sich unser Ausbildungsteam im Rahmen der Flugschule ausschließlich mit der Ausbildung von Hubschrauberpiloten befasst, sind wir in der Lage, auch bei einem sehr engen Terminkalender unserer Flugschüler, das Ausbildungsprogramm Ihrem Terminkalender anzupassen.
Hierauf können wir Ihnen keine pauschale Antwort geben, da sich die Dauer der Ausbildung maßgeblich an Ihrer in der Flugschule zur Verfügung stehenden Zeit orientiert.
Der Ausbildungsstoff bzw. Inhalt wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Voraussetzung für die Prüfung sind 45 Flugstunden.
Navigation
Flugleistung und Flugplanung
Meteorologie
Aerodynamik
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Luftrecht und ATC- Verfahren, Sprechfunkverkehr
Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Ja. Wir stehen Ihnen auch am Wochenende zur Verfügung. Im Grunde 365 Tage im Jahr. Hier passen wir uns ganz auf Ihre Bedürfnisse an. Insbesondere für stark beruflich eingebundene Interessenten kommen wir Ihnen im "wahrsten Sinne des Wortes" entgegen. Sprechen Sie uns einfach an.
Statt der üblichen 45 Flugstunden können Sie 10 % Ihrer gesamten Flugzeit jedoch nicht mehr als 6 Stunden als PIC für die PPL(H) anrechnen lassen. In der theoretischen Ausbildung beschränkt sich die Ausbildung auf die Fächer:
Aerodynamik, Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Die Erleichterungen für Flugschein-Inhaber wurden bereits angesprochen. Insofern das Erlangen der PPL(A) Lizenz angestrebt wird, so ist es wissenswert, dass der Gesetzgeber dem Inhaber einer Hubschrauberlizenz PPL(H) mehr Vergünstigungen gewährt. Um als Inhaber einer gültigen Privathubschrauberpilotenlizenz PPL(H) eine Privatflugzeug-pilotenlizenz PPL(A) zu erlangen, werden Ihnen 10 % Ihrer gesamten Flugzeit jedoch nicht mehr als 10 Stunden als Pic für die PPL(A) angerechnet.
Bei Ausbildungsbeginn erhalten Sie Ihre persönlichen Ausbildungsunterlagen, in dem alle Unterlagen, welche zum erfolgreichen Abschluss benötigt werden, enthalten sind. Optional bieten wir Ihnen eine LernCD an mit der Sie zu Hause auf dem Computer Prüfungen simulieren können.
In der Ausbildung bieten wir Ihnen folgende Muster als Schulungshubschrauber an:
- Hughes 269 (Kolbentriebwerk)
- Robinson R44 (Kolbentriebwerk)
- EC 120 (Turbinenhubschrauber)
- AS 350 Eurocopter B2 (Turbinenhubschrauber)
- AS 355 Eurocopter (Turbinenhubschrauber)
Ja. Sie können an unseren Standorten in Hannover, Bielefeld, Berlin, Hamburg und Göttingen jederzeit einen Schnupperflug mit dem Hubschrauber machen. Hierbei erklärt Ihnen ein Hubschrauber Flugleher zunächst die Technik am und im Hubschrauber. Im Anschluß können Sie kann gemeinsam mit Ihrem Fluglehrer einige Runden drehen. Hier stehen Ihnen verschiedene Schnupperflugvarianten zur Verfügung.
Es darf lediglich das Hubschraubermuster geflogen werden, welches in Ihrer Lizenz eingetragen wurde. Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung für eine Schulung auf zwei unterschiedlichen Mustern entschieden haben, so werden auch beide in Ihre Lizenz eingetragen. Wollen Sie als Lizenzinhaber eine weitere Musterberechtigung erwerben, so können Sie von unseren Ausbildern in das von Ihnen gewünschte Hubschraubermuster eingewiesen werden (Type-Rating). Nach Abschluss dieses Type- Ratings wird dann Ihre PPL(H) Lizenz um diesen Hubschraubertyp erweitert.
Ja, jederzeit. Der Schnupperkurs umfasst einen Probeflug von ca. 30 Minuten, welcher Ihnen den ersten Einblick in die phantastische Welt eines Piloten gewährt. Selbstverständlich wird auch die Theorie nicht vernachlässigt. Wir sprechen die interessantesten Fragen an und stehen Ihnen Rede und Antwort. Die Gesamtdauer für diesen Kurs wird sich auf ca. 2 Stunden belaufen. Die für den Kurs in Rechnung gestellte Gebühr wird nach Ausbildungsabschluss verrechnet.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Tauglichkeitszeugnis. In der Regel ist Ihre Lizenz damit für 5 Jahre gültig.
Die Lizenz ist bis zu fünf Jahren gültig. Ihre Gültigkeit wird jedoch durch die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses und den Musterberechtigungen bestimmt. Musterberechtigungen gelten zwölf Monate. Jeder Hubschraubertyp erfordert eine eigene Berechtigung. Der Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Intervalle für anfallende Checkflüge und fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung eingehalten werden. Der Helikopterpilot muss zur Verlängerung von Musterberechtigungen jedes Jahr mindestens zwei Flugstunden sowie einen Checkflug mit einem Prüfer auf dem jeweiligen Muster absolvieren.
Ja. Unsere Fluglehrer sind zum Teil behördlich anerkannte Sachverständige für die unterschiedlichen Hubschraubermuster und zur Abnahme solcher Checkflüge berechtigt.
Ja, denn dies war ja der Zweck Ihrer Ausbildung. Endlich können Sie nun eigenverantwortlich einen Hubschrauber samt Familie durch die Lüfte bewegen. Wir bieten allen unseren ehemaligen Flugschülern die Möglichkeit, den gewünschten Hubschrauber nach Terminabsprache anzuchartern.
Als Grundinformation ist festzuhalten, dass eine der wichtigsten Voraussetzungen der Nachweis von 185 Flugstunden Gesamtflugerfahrung ist. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dieses sehr umfangreiche Thema nur in einem persönlichen Gespräch umfassend erörtert werden kann. Des weiteren verweisen wir hier auf die gesonderte Rubrik Berufshubschrauber-Pilotenausbildung.